01. Februar 2020

Doppelt verklagt

Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (64), die im Januar 2007 im TiB zu Gast war, gab der Augsburger Allgemeine letzten Herbst ein Interview, in dem es u.a. um Hetze im Internet ging. Dabei äußerte die Grünen-Politikerin folgenden Satz: "Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht - von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs".

 

Dagegen klagt der Journalist Tichy. Sein Anwalt geht gegen Roths Aussage, das Geschäftsmodell seines Mandanten beruhe auf Falschbehauptungen, vor. In dem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart geht es um die Frage, ob es sich um eine zulässige Meinungsäußerung handelt oder um eine Tatsachenbehauptung. Weil Roth nicht persönlich anwesend war, schrieb Tichy auf seiner Internetseite: "Ein klein wenig habe ich mich auf die neueste großflächige Blumendekoration in Form von Madame Vize gefreut. Sie ist der Typ, der öffentlich pöbelt, aber den Angepöbelten nicht gerne in die Augen schaut". Tichy warf Roth auch vor, ihrem Amt demonstrativ zu schaden.

 

Das Urteil soll am 13. Februar fallen. Damit ist aber die Sache noch nicht erledigt, denn auch der Publizist Henryk M. Broder, der u.a. für das Internetportal "Achse des Guten" schreibt, hat Klage gegen Roth erhoben. Im Gerichtssaal leistete er Tichy moralischen Beistand.