Der Verband der Sparda-Banken fordert die Europäische Zentralbank (EZB) auf, endlich ihre Negativzinspolitik zu beenden, da sie die verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsrechte der Sparer verletzt. Eine wissenschaftliche Ausarbeitung des renommierten ehemaligen Heidelberger Verfassungsrichters Prof. Paul Kirchhoff (78) unterstützt diese Forderung: Die Erhebung von Negativzinsen durch die EZB verstoße gegen deutsches Verfassungsrecht und gegen europäische Grundfreiheiten, zeigt sich der große Staatsrechtler vollauf überzeugt. Das tat der Verfassungsrichter a. D. bereits im Juni 2013 am Rand seines Talks mit Bernd Dassel im Brauereigasthof Mohren sehr überzeugend kund.
Prof. Paul Kirchhoff: "Die EZB betreibt mit ihrer hoheitlich gestützten Marktmacht eine Nullzinspolitik, die den Zins als Ertragsquelle versiegen lässt. Außerdem verringert der Negativzins das Eigentum der Sparer Jahr für Jahr in seiner Substanz. Das Geldeigentum hat für den Sparer jedoch nur den Nutzwert des Zinses und den Substanzwert der gesparten Geldsumme. Beide Eigentümerrechte werden verletzt."
Die EZB habe die zentrale Aufgabe, die Stabilität des Geldwertes zu sichern. In diesem Auftrag war sie durchaus auch einmal erfolgreich.. "Doch jetzt überschreitet sie mit dem Nullzins und den Negativzins ihren Auftrag zur Währungspolitik und betreibt Wirtschaftspolitik, um den überschuldeten Staaten billige Kredite und sogar finanzielle Anreize zur weiteren Verschuldung zu bieten. Ein solcher Akt jenseits der zugebilligten Kompetenz der EZB überschreitet die europarechtlichen Grenzen der Staatsverschuldung und widerspricht dem Verschuldungsverbot des Grundgesetzes".
Näheres zu dieser überaus brisanten Materie ist nachlesbar unter www.sparda-verband.de