20. Juli 2021

Zahlemann für Beleidigung Roths

Wie WeLT zu Monatsbeginn berichtete, muss ein Polizist für die Beleidigung von Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (66), die im Januar 2007 im TiB zu Gast war, zahlen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 4400 Euro verurteilt. Der 53 Jahre alte Augsburger Polizeioberkommissar war darüberhinaus auch noch wegen zahlreicher anderer Fälle angeklagt.

 

Der Polizeibeamte hatte auf seinem öffentlich sichtbaren Facebook-Profil das Gesicht der Grünen-Politikerin mit einem Pferdehintern verglichen. Die zuständige Richterin Rita Greser hatte entschieden: "Das geht zu weit".

 

Der seit 1,5 Jahren suspendierte Polizist war auch wegen weiterer Fälle vor dem Amtsgericht Augsburg angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage sechs Fälle der Beleidigung, Volksverhetzung in 26 Fällen sowie auch einmal das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Zusammenhang mit einer Hakenkreuzdarstellung aufgelistet. In allen weiteren Fällen wurde der Beamte, gegen den auch ein Disziplinarverfahren läuft, freigesprochen. Sein Verteidiger und auch die Richterin betonten, dass etliche Text- und Bildposts zwar geschmacklos, aber nicht strafbar seien. Vor vier Jahren wurde schon einmal ein Facebook-Nutzer wegen Beleidigung der Grünen-Politikerin verurteilt. Er musste 2000 Euro zahlen, weil er u.a. gefordert hatte, Roth "aufzuhängen".