02. September 2014

Besorgnis der Befangenheit

Noch bevor der Augsburger Polizistenmordprozess am 22. September in seine zweite Runde gehen soll, hat der Angeklagte Raimund M. mit Unterstützung seines Anwalts Dr. Adam Ahmed (TiB-Gast im April 2013) alle drei Berufsrichter der Schwurgerichtskammer wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. So berichtet es Süddeutsche.de Bayern.

Es sind die selben Richter, die auch schon seinen Bruder zu lebenslanger Haft verurteilt haben. Ahmed macht außerdem geltend, dass die Richter das Verfahren gar nicht unvoreingenommen führen könnten, weil sie sowohl in der mündlichen wie in der schriftlichen Begründung des Urteils seines Bruders Rudi R. keinerlei Zweifel daran gelassen hätten, dass sie auch Raimund M. für schuldig hielten. Somit, so Ahmed, sei festzustellen, "dass das Urteil gegen meinen Mandanten längst geschrieben ist", heißt es in dem Ablehnungsantrag.

M. wurde im Mai 10 Tage lang in einer psychiatrischen Klinik beobachtet und dann von einem neuen Gutachter für verhandlungsfähig befunden. Wenn der Prozess in zwanzig Tagen wieder aufgenommen wird, muss er völlig von vorne aufgerollt werden. Dies sei ein Sachverhalt, wie es ihn in der deutschen Rechtsgeschichte noch nicht gegeben habe, sagt Ahmed. Und: "Die Richter können sich gedanklich unmöglich von den Feststellungen lösen, die sie im Urteil gegen den Bruder des Angeklagten getroffen haben".