30. August 2017

Für Kinderrechte im Grundgesetz

Das grüne Urgestein Claudia Roth (62), die im Januar 2007 TiB-Gast in der HMG-Mensa war, ist rund vier Wochen vor der am 24. September statt- findenden Bundestagswahl natürlich auf Wahlkampftour für ihre Partei Bündnis 90/Grüne. Und wie! Kürzlich tingelte die Bundestagsvizepräsidentin durch die Oberpfalz, wo sie beim Gastwirt Saarmüller in Neumarkt einen Auftritt hatte. Das Thema der Podiumsdiskussion: "Starke Familien contra Kinderarmut".

Wie im Internetportal Nordbayern zu lesen war, ist es für Roth wichtig, die Familien zu schützen, ganz egal, wie das Familienmodell aussieht. "30 Prozent der Kinder leben nämlich inzwischen nicht in der herkömmlichen Ehe". Wenn jedes fünfte Kind (rund 2,5 Millionen) von Armut betroffen sei, dann sage das viel über den Nachholbedarf aus. Nach Roths Ansicht gehören Kinderrechte ins Grundgesetz, auch wenn Rechtspolitiker ihrer Partei diese durch Art. 1 GG abgedeckt sehen.

"Wir wollen niemand eine bestimmte Lebensform aufzwingen, aber Kind und Karriere müssen für die Frau vereinbar sein", ist Roth's Überzeugung. Die kommunalen Strukturen müssen unbedingt gestärkt werden. Hier liege der Ansatz zur Stärkung der Familien.