11. Juni 2014

Gauck darf NPDler "Spinner" nennen

Die NPD ist mit ihrer Klage gegen Bundespräsident Joachim Gauck (74) beim BVG abgeblitzt. Die Rechtsradikalen waren nach Karlsruhe gezogen, weil Gauck auf wochenlange, von der NPD unterstützte Proteste gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf reagiert und u.a. von "Spinnern" gesprochen hatte. Im Originalton sagte das Staatsoberhaupt vor mehreren hundert Schülern: Man brauche Bürger, die auf die Straße gingen und "den Spinnern ihre Grenzen aufweisen".

In der Urteilsbegründung heißt es, dass der Bundespräsident bei wertenden Äußerungen "einen weiten Spielraum" habe, solange er "nicht willkürlich Partei ergreift". Spinner könne zwar schon diffamierend empfunden werden, "hier indes dient die Bezeichnung als Sammelbegriff für Menschen, die die Geschichte nicht verstanden haben und rechtsradikale-nationalistische und antidemokratische Überzeugungen vertreten", erklärte das Gericht.

Gauck, der März 2011 als noch nicht gewählter Fast-Präsident beim TiB mit Bernd Dassel zu Gast war, zeigte sich gegenüber dem Bundesverfassunsgericht dankbar. Während sich Udo Pastörs (61)als Partei-Vorsitzender noch nicht zu dem Karlsruher Urteil geäußert hat, wird es auf der Homepage der Nationaldemokraten so kommentiert: "Das BVG hat der politischen Kultur im Lande einen Bärendienst erwiesen, wenn das Staatsoberhaupt mit solchen Latrinen-Parolen sogar noch ein verfassungsgerichtliches Gütesiegel bekommt".