28. Februar 2017

In Dornröschens Schlaf verfallen?

Vor genau 15 Jahren war es, als es am Abend des Rosenmontags 2002 in Gersthofen bei Augsburg zu einem grauenvollen Mordfall kam, der in die deutsche Kriminalgeschichte eingegangen ist. Damals war der 19-jährige, mit einer Totenkopfmaske verkleidete Täter in das Haus einer Familie eingedrungen, als die Eltern auf einem Faschingsball waren. Er tötete die kleine Vanessa mit 21 Messerstichen, während deren jüngerer Bruder nebenan schließ. Der Mörder wurde zur Jugendhöchststrafe von 10 Jahren Haft verurteilt.

2012 ordnete das Landgericht Augsburg, nachdem der Täter seine Strafe abgesessen hatte, nachträgliche Sicherungsverwahrung an. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung. Dagegen klagt der inzwischen 34-Jährige mit Unterstützung seines Anwalts Dr. Adam Ahmed (TiB-Gast im April 2013) beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nach Ahmeds Ansicht verstößt diese Sicherungsverwahrung auf Grund eines nachträglich erlassenen Gesetzes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, nach der es keine Strafe ohne Gesetz (nulla poena sine lege!) geben darf.

Inzwischen sind mehr als zwei Jahre vergangen. Dass der Fall noch immer nicht entschieden sei, so wird Ahmed in Augsburger Allgemeine wiedergegeben, sei nicht nachvollziehbar. Er sei in Straßburg wohl "in den Dornröschenschaf verfallen", kritisierte der Münchener Staranwalt. Er hat sich in der Verteidigung schwerster Mordfälle seinen großen Namen gemacht.