22. Juli 2014

Kommt Vanessas Mörder frei?

Der als Strafverteidiger in schweren Mordfällen bekannt gewordene Anwalt Dr. Adam Ahmed (TiB-Gast im April 2013) verteidigt auch Michael W. (30). Mit seiner Unterstützung versucht der Mörder der kleinen Vanessa beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu erwirken, dass er nicht länger weggesperrt wird und in Freiheit kommt.

Am Rosenmontag 2002 hatte W. in Gersthofen bei Augsburg die zwölfjährige Vanessa zu Hause in ihrem Bett erstochen. Er war damals 19 und trug eine Totenkopfmaske. Ein Jahr später wurde der junge Mann zur höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Im November 2012 verhängte das Landgericht Augsburg nachträglich Sicherungsverwahrung, weil weiterhin hohe Wahrscheinlichkeit von Gewalt- oder Sexualverbrechen bestehe.

Bis heute hat das Urteil gehalten: Der BGH verwarf die Revision als unbegründet und Ahmed scheiterte auch mit dem Gang zum BVG. Laut AUGSBURGER ALLGEMEINE wurde die Verfassungsbeschwerde nicht einmal zur Entscheidung angenommen - ohne Begründung.

Seit Juni 2013 gibt es die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht mehr. Daher sieht RA Ahmed sehr gute Chancen, dass die Straßburger Richter das unbegrenzte Wegsperren seines Mandanten beenden. Seit viereinhalb Jahren habe der EGMR solche Fälle als Verstöße gegen die Menschenrechtskonvention erachtet, so Ahmed.